Betriebsrat Unlimited

Letzten Dienstag besuchte uns Herr Leonfeldner von der Gewerkschaft der Privatangestellten in unserer Übungsfirma. Er informierte uns über die Funktion, Aufgaben und Rechte eines Betriebsrates. Er vertritt die Interessen der ArbeitnehmerInnen und ist das Bindeglied zwischen Belegschaft und Betriebsführung. So schließt der Betriebsrat mit der Unternehmensleitung spezielle Betriebsvereinbarungen z.B. über Arbeitszeitregelungen und leistungsbezogener Prämien ab. In seiner Funktion berät er die Kolleginnen und Kollegen in dienstrechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Belangen wie z.B. Erholungs- und Pflegeurlaub, Kündigungsrecht, Mutterschutzbestimmungen, …

Betriebsräte werden von den ArbeitsnehmerInnen eines Betriebes gewählt. Die Anzahl der Betriebsräte im Unternehmen richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten. Die Zeit für die Tätigkeit als Betriebsrat wird als Arbeitszeit angerechnet. Ab 150 regelmäßig beschäftigten Personen in der Firma wird ein Betriebsrat gegen Fortzahlung des Entgelts freigestellt.

Anschließend hatten wir selbst die Möglichkeit einen eigenen Betriebsrat aufzustellen und diesen auch zu wählen.

Wir gratulieren unserem Betriebsrat Tom Lechner uns seinem Stellvertreter Niklas Schuster.