Schulgemeinschaftsausschuss

Mitglieder des SGA

ElternvertreterInnen
  • Alexandra Raml – Obfrau des Elternvereins
  • Maria Hartl – Obfrau-Stellvertreter des Elternvereins
  • Silke Großfurtner – Schriftführerin des Elternvereins
  • Michaela Böcksteiner – Kassierin des Elternvereins
  • Nicole Baumann – Kassaprüferin des Elternvereins
  • Daniela Meisinger – Beirätin des Elternvereins
  • Eva Joxhe – Beirätin des Elternvereins
  • Petra Wimmer – Beirätin des Elternvereins
SchülervertreterInnen
  • Michael Schütz, IV a HAK
  • Lena Holzer, IV b HLW
  • Sara Hofmann, III b HAK
  • Katharina Steininger, IV a HLW
  • Julian Kraml, III a HLW
LehrervertreterInnen
  • Mag. Stefan Bauer
  • Mag. Magdalena Eder
  • Mag. Katharina Grünberger
  • Mag. Nancy Maldonado-Schmid
  • Mag. Jacob Mayer
  • Mag. Michael Schöngruber

Aufgaben

Das wichtigste Gremium für die gelebte Partnerschaft von SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen ist der Schulgemeinschaftsausschuss, kurz SGA.

Der Schulgemeinschaftsausschuss (§ 64 Abs. 1 - 19 SchUG) setzt sich aus jeweils drei Schüler-, Lehrer- und Elternvertretern zusammen. Den Vorsitz führt der Direktor, der jedoch kein Stimmrecht hat. Er entscheidet lediglich bei Stimmengleichheit. 

Der SGA besteht also aus neun stimmberechtigten Mitgliedern:

  • 3 SchülervertreterInnen
  • 3 LehrervertreterInnen
  • 3 ElternvertreterInnen
Der Schulgemeinschaftsausschuss entscheidet über:
  • Planung mehrtägiger Schulveranstaltungen, Fragen der Kosten und der Auswahl der Schulveranstaltungen
  • Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
  • Durchführung und Terminfestlegung der Elternsprechtage
  • Hausordnung
  • Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
  • Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
  • Durchführung von Veranstaltungen der Schulgesundheitspflege
  • Mitgestaltung des Schullebens (gemäß § 58 SchUG)

Beratung über:

  • wichtige Fragen des Unterrichts
  • wichtige Fragen der Erziehung
  • Planung von Schulveranstaltungen besonders Wandertagen, soweit sie nicht unter den ersten Punkt fallen
  • Wahl von Unterrichtsmitteln
  • Verwendung von der Schule übertragenen Budgetmitteln
  • Baumaßnahmen im Bereich der Schule