Die gesetzlichen Grundlagen für alle Fragen zur Berufsreifeprüfung finden sich im Berufsreifeprüfungsgesetz aus 1997, 1999 und Novelle aus 2000, 2005, 2008, 2010, 2011, 2012 und 2017.
Die Berufsreifeprüfung umfasst folgende Teilprüfungen:
Von den genannten Teilprüfungen muss zumindest eine an einer öffentlichen höheren Schule abgelegt werden.
Das Ansuchen um Zulassung ist bei einer öffentlichen höheren Schule zu stellen.
KandidatInnen können je nach Vorbildung und beruflicher Tätigkeit die Berufsreifeprüfung an der HAK oder HLW ablegen.
Formular S1 wegen Klärung des Fachbereichs persönlich im Sekretariat abgeben. Bitte vereinbaren Sie einen Abgabe-Termin unter 07289 86 46.
€ 14,30 für Vergebührung der Zulassung
Bankverbindung: IBAN: AT49 0100 0000 0539 0746, BIC: BUNDATWW HAK oder HLW Rohrbach, 4150 Rohrbach-Berg
Bei Internetbanking als Verwendungszweck bitte angeben: "BRP Anmeldung"
Grundsätzlich gilt für den Fachbereich, dass diese Prüfung ausschließlich - entweder mit dem erlernten Beruf (Lehrabschlussprüfung oder Abschlussprüfung einer mindestens 3-jährigen Fachschule) - oder im Falle einer zurückliegenden beruflichen Neuorientierung mit der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit korrespondieren muss.
Bitte klären Sie die Zuteilung des Fachbereichs in einem persönlichen Gespräch!
Das dazu benötigte Formular S3 erhalten Sie an den Erwachsenenbildungseinrichtungen oder an der Schule. Es ist auch per Download auf dieser Seite erhältlich. Es kann persönlich im Sekretariat abgegeben oder per Post geschickt werden. Anmeldeschluss: siehe Termine
Die vorgeschriebene Prüfungsgebühr muss vor dem Prüfungstermin einbezahlt werden.
Zu einer Teilprüfung sind nur jene Personen zugelassen, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen und die Zahlungsbestätigung der Prüfungsgebühr vorlegen können.
Die Einsichtnahme in die schriftliche Arbeit muss mit dem jeweiligen Prüfer vereinbart werden. Das Wiederholen einer Teilprüfung ist dreimal zulässig Sie müssen sich zum gewünschten Termin wiederum anmelden und die Prüfungsgebühr begleichen.
Das Gesamtzeugnis wird von der Schule ausgestellt. Falls Sie nicht alle Teilprüfungen an der Schule abgelegt haben, müssen Sie die Originalzeugnisse der anderen Teilprüfungen an der Schule vorlegen.
Vergebührung: € 14,30 (Verwendungszweck: "BRP-Zeugnis")
Das Gesamtzeugnis kann nicht am gleichen Tag ausgehändigt werden.
Anmeldefrist bis 20. Dezember 2024
Deutsch schriftlich: 7. Mai 2025
Mathematik schriftlich: 8. Mai 2025
Mündliche Prüfungen in Deutsch und Englisch: 25. Juni 2025
Anmeldefrist bis 20. Juni 2025
Deutsch schriftlich: 16. September 2025
Mathematik schriftlich: 17. September 2025
Mündliche Prüfungen in Deutsch und Englisch: 13. Oktober 2025
Anmeldefrist bis 20. Oktober 2025
Deutsch schriftlich: 9. Jänner 2026
Mathematik schriftlich: 13. Jänner 2026
Mündliche Prüfungen in Deutsch und Englisch: 3. Februar 2026
![]() | S1_Formular.pdf | 335 KB |
![]() | S3_Formular.pdf | 382 KB |
Die BRP umfasst vier Teilprüfungen (Deutsch, Mathematik [bzw. Mathematik und angewandte Mathematik], Lebende Fremdsprache, Fachbereich).
Deutsch: | eine fünfstündige schriftliche standardisierte Klausurarbeit und eine mündliche Prüfung |
Angewandte Mathematik: | eine viereinhalbstündige schriftliche standardisierte Klausurarbeit Weitere Infos:
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Englisch: | nach Wahl der Kandidatin/des Kandidaten eine fünfstündige schriftliche standardisierte Klausurarbeit oder eine mündliche Teilprüfung oder eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche Teilprüfung in weiteren Sprachen |
Informationen zu den standardisierten Prüfungsinhalten finden Sie hier.
Prüfungshinweise:
Präsentation einer (unkorrigierten) Passage der schriftlichen Arbeit unter Einbeziehung von zur Verfügung stehenden Medien;
Diskussion mit den PrüferInnen in Standardsprache;
es wird kein von den KandidatInnen im Vorfeld der Prüfung vorbereitetes Präsentationsmaterial akzeptiert;
es stehen keine Fragen zur Wahl;
Beurteilungskriterien:
sprachlicher Ausdruck
grammatikalische Richtigkeit
Verwendung der Standardsprache
Kommunikationsverhalten
Dauer: ca. 15 Minuten
Vorbereitungszeit: mindestens 20 Minuten
Erlaubte Hilfsmittel in der Vorbereitungszeit: Wörterbuch (elektronisch auf bereitgestelltem Computer)
Die Kandidatin/der Kandidat hat zwei der festgelegten Themenbereiche zu ziehen, wobei ihr/ihm nicht bekannt ist, welche Themenbereiche sie/er zieht.
In weiterer Folge entscheidet sie/er sich für einen dieser Bereiche, aus dem ihr/ihm die Prüferin/der Prüfer eine Aufgabenstellung vorzulegen hat.
Jede Prüfung findet in einem situativen Rahmen statt, d. h. PrüferIn und KandidatIn haben in der Situation des Prüfungsgesprächs klar definierte Rollen.
Die Aufgabenstellungen enthalten je eine monologische und dialogische Teilaufgabe.