Initiative an den BBS Rohrbach für eine effektive, unbürokratische und kostengünstige Lernhilfe.
„SchülerInnen helfen SchülerInnen“ - SchülerInnen ab der 3. Klasse sind SET-TrainerInnen.
SchülerInnen, die Lernhilfe in Anspruch nehmen möchten, suchen sich aus der Liste der TrainerInnen eine Person aus und nehmen direkt Kontakt zu ihr auf.
Die Liste der Trainer/innen und alle weiteren Informationen rund um SET liegen am SET-POINT (Anschlagtafel neben der Administration) bzw. im Team mit der Bezeichnung SET (Schul-Erfolgs-Training) bereit.
Die Schülerinnen/Schüler bekommen auch im Semester ein staatsgültiges Zeugnis (statt wie bisher nur einen Zwischenstandsbericht in Form einer Schulnachricht).
Schülerinnen/Schüler, die in einem oder in mehreren Gegenständen mit einem Nicht genügend oder nicht beurteilt worden sind, erhalten zum Semesterzeugnis ein Beiblatt, auf dem die Kompetenzen und die Lehrstoffbereiche angeführt sind, die zum Nicht genügend bzw. zur Nichtbeurteilung geführt haben.
Negative Noten bzw. Nichtbeurteilungen müssen in jedem Semester (also sowohl im Winter- als auch im Sommersemester) durch Semesterprüfungen ausgebessert werden.
Zu den Semesterprüfungen können Schülerinnen/Schüler grundsätzlich maximal drei Mal (NOST) bzw. maximal zwei Mal (SOST) antreten.
Sie müssen sich dafür mit einem Formular (am Infopoint erhältlich) anmelden.
Ein Aufsteigen in die nächste Schulstufe ist mit maximal zwei Nicht genügend möglich (entscheidend ist der Stand am Dienstag in der ersten Schulwoche im folgenden Schuljahr).
Einmal in der gesamten Schullaufbahn kann die Klassenkonferenz auch bei drei Nicht genügend ein Aufsteigen genehmigen (Entscheidung der Klassenkonferenz). Jedoch müssen auch diese Nicht genügend jedenfalls ausgebessert werden. Ein Antritt zur Reife- und Diplomprüfung im V. Jahrgang HLW/HAK bzw. zur Abschlussprüfung in der 3. Klasse Fachschule ist nur möglich, wenn alle Noten in allen Gegenständen in allen Semestern positiv sind.
Ein Aufsteigen in die nächste Schulstufe ist mit maximal einem Nicht genügend möglich (Ausnahmen: derselbe Gegenstand wie im Vorjahr oder ein auslaufender Gegenstand).
Einmal in der gesamten Schullaufbahn kann die Klassenkonferenz auch bei zwei Nicht genügend ein Aufsteigen genehmigen (Entscheidung der Klassenkonferenz), wenn es sich nicht um Gegenstände handelt, die bereits im Vorjahr im Winter- oder Sommersemester negativ beurteilt wurden bzw. es sich nicht um auslaufende Gegenstände handelt.
Als Unterstützung steht im Falle einer Frühwarnung eine Lernbegleiterin/ein Lernbegleiter zur Verfügung. Diese speziell ausgebildeten Lehrkräfte bieten Beratung und Hilfe bei der Planung von Lernschritten und bei der Lernorganisation (ideale Lernumgebung, Lernplan, Terminplanung etc.) an. Es handelt sich jedoch dabei um keine fachliche Nachhilfe.
Die individuelle Lernbegleitung steht ab dem Schuljahr 2023/24 allen unseren Schülerinnen und Schülern ab der 10. Schulstufe (= II. Jahrgang bzw. 2. Klasse) zur Verfügung, wenn sie eine Frühwarnung erhalten (unabhängig davon, ob es sich um NOST- oder SOST-Klassen handelt).
Wenden Sie sich im Falle einer Frühwarnung ehestmöglich an einen Lernbegleiter/eine Lernbegleiterin und nutzen Sie dieses Unterstützungsangebot. Die Lernbegleitung setzt aber voraus, dass Sie zu den vereinbarten Besprechungen auch kommen. Die Lernbegleitung findet in der unterrichtsfreien Zeit des Schülers/der Schülerin und der Lernbegleiterin/des Lernbegleiters statt.
Für den Antritt zu einer Semesterprüfung ist eine schriftliche Anmeldung mit einem Anmeldeformular erforderlich. Das Anmeldeformular ist am Infopoint und bei den Downloads erhältlich. Geben Sie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular bei Ihrer zuständigen Lehrkraft ab.
Anmeldeformular Termine Semesterprüfungen
Der exakte Termin (Tag und Uhrzeit) jeder Semesterprüfung wird durch die Administration zeitgerecht festgelegt und bekanntgegeben. Diese Termine sind fix festgelegt und können grundsätzlich nicht verändert oder verschoben werden.